Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schottler & Simon GmbH
FÜR ONLINE-AUFTRÄGE
1. Allgemeines
Die Schottler & Simon GmbH, Hohenzollerndamm 27a, 10713 Berlin betreibt einen Callcenter Vermittlungsdienst unter der Domain www.call-center.ag (auch erreichbar unter www.squt.de und www.call-center-scout.de )
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Dennis Schottler KG, im Folgenden SQUT genannt und
• Callcentern, die sich als Dienstleister bei SQUT registrieren möchten.
• Callcentern, die bei SQUT registriert sind (im Folgenden: "Partner")
• Unternehmen, die Projekte über SQUT ausschreiben (im Folgenden: "Auftraggeber").
2. Registrierung für Callcenter
Um über Ausschreibungen informiert zu werden und an diesen teilnehmen zu können, ist eine Registrierung bei SQUT erforderlich. Registrieren können sich ausschließlich Callcenter, die ihren Sitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben und Unternehmer sind. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Es besteht kein Anspruch, als Partner bei SQUT aufgenommen zu werden. Bei der Registrierung legt das Callcenter einen Benutzernamen und ein Kennwort fest. Kennwörter sind geheim zu halten. Falls die Vermutung besteht, dass nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben, ist die Änderung zu veranlassen. Der Zugang ist nicht übertragbar. Die bei der Registrierung abgefragten Informationen sind wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben und können durch SQUT, insbesondere bei Schreibfehlern und Falschangaben, jederzeit geändert werden. Die Daten sind durch selbständige Pflege über die von SQUT zur Verfügung gestellten Hilfsmittel aktuell zu halten. Werden die Angaben nicht aktuell gehalten oder sollten Angaben eines Partners falsch sein, behält sich SQUT vor, diesen aus der Datenbank zu entfernen. Mit der Registrierung auf der SQUT Datenbank erteilt das registrierte Unternehmen sowie der rechtliche Vertreter in Person dem Betreiber der Internetseite www.squt.de das Recht zur Bonitätsprüfung. Mit Ihrer Registrierung unter Angabe Ihrer Postanschrift erhalten Sie zwei Mal pro Jahr das Fachmagazin SQUT als Printausgabe zugesandt. Diese Versanderlaubnis können Sie jederzeit widerrufen. Wenden Sie sich hierfür bitte an
Mit der Registrierung als Callcenter-Dienstleistungsunternehmen bestätigen Sie außerdem, dass wir Ihre Daten an potenzielle Auftraggebende weitergeben dürfen, sofern Sie die Kontaktdaten des Ausschreibenden aktiv erworben haben.
3. Vertragslaufzeit und Kündigung für Partner
Die Zusammenarbeit von SQUT und dem Partner ist unbefristet. Beide Seiten können die Zusammenarbeit werktäglich kündigen. Eine Benachrichtigung über neue Ausschreibungen erfolgt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr. Bei Zahlungsverzug kann SQUT dem Partner fristlos kündigen oder für die Teilnahme an Ausschreibungen sperren.
4. Vergütung
Auftraggebern entstehen durch die Nutzung von SQUT keine Kosten. Zahlungsbedingungen und Preise, die der Partner für Leistungen von SQUT zu zahlen hat, ergeben sich aus dem jeweiligen Online-Formular, das Teil des Vertrages ist. Der Partner trägt Sorge für die Richtigkeit und Deckung von dem ggf. zum Zwecke der Zahlungsabwicklung angegebenen Konto. Änderungen der Zahlungsdaten teilt der Partner rechtzeitig mit. Kosten, die durch fehlgeschlagene Abbuchungen entstehen, trägt der Partner, soweit nicht SQUT für das Fehlschlagen verantwortlich ist. Der Rechnungsversand erfolgt ausschließlich in digitaler Form. Die Zahlungsfristen sind der Rechnung zu entnehmen.
5. Regelungen für Auftraggeber
Auftraggeber kann nur ein Unternehmer sein. Auftraggeber schreiben Ihre Aufträge kostenfrei aus. Ausschreibungen ohne konkreten Bedarf, insbesondere mit dem Ziel der Preisermittlung, sind nicht gestattet. SQUT behält sich vor, auch und insbesondere bei Falscheingaben, Ausschreibungen kommentarlos zu ändern, abzulehnen oder aus der Datenbank zu entfernen. Die Bekanntgabe neuer Ausschreibungen an Partner erfolgt ausschließlich nach Freigabe durch SQUT. Hierbei finden regelmäßige Kontrollen auf Validität und Seriosität statt. Der Auftraggeber erhält keine Garantie, als Resonanz auf die Ausschreibung auch tatsächlich Angebote zu erhalten. Der Auftraggeber steht in keiner Pflicht, seinen Auftrag an einen der Partner zu vergeben.
6. Ablauf einer Ausschreibung, Regelungen für Partner
Auftraggeber schreiben ihre Aufträge ohne Entgelt und unverbindlich auf call-center-scout.de aus. Der Partner kann die Ausschreibungen kostenfrei auf der Website von SQUT einsehen und bekommt zusätzlich eine E-Mail-Benachrichtigung bei neuen Ausschreibungen. Die Ausschreibungen werden den Partnern ohne die Kontaktangaben des Auftraggebers zur Verfügung gestellt. Die Kontaktangaben des Auftraggebers können bei SQUT bis zu 10 mal von Partnern zur Angebotsabgabe gegen Entgelt bestellt werden, wobei die Maximalanzahl der Kontaktdatenvermittlungen durch den Auftraggeber festgelegt wird und max. 6 beträgt. Der Auftraggeber hat dann die Möglichkeit, eigenverantwortlich aus den eingegangenen Angeboten der Partner ein geeignetes Unternehmen auszuwählen.SQUT erhält keinen Einblick in die Angebote. Dem Partner wird jede Nutzung der Ausschreibungsdaten (insbesondere der Kontaktangaben des Auftraggebers) und der daraus gewonnenen Erkenntnisse, die nicht im Zusammenhang mit seinem Angebot steht, untersagt. Sollte ein Partner dagegen verstoßen, so ist SQUT nicht dafür haftbar zu machen. Das ausschreibende Unternehmen wird proaktiv vom SQUT informiert, welche Diestleister dessen Kontaktdaten erworben hat. Die vertragliche Ausgestaltung der Geschäftsbeziehung zwischen Partner und Auftraggeber obliegt diesen. SQUT schließt jede Gewährleistung dafür aus, dass es tatsächlich zu einer Geschäftsbeziehung kommt. SQUT übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der von ausschreibenden Unternehmen gemachten Angaben. Die Vermittlungsgebühr für die Anforderung der Kontaktdaten fällt auch an, wenn Teile der Ausschreibungsinhalte fehlerhaft sind oder die Ausschreibung mittlerweile obsolet geworden ist.
7. Datenschutz, Geheimhaltung
Persönliche Daten werden ausschließlich im Rahmen des der Zweckbestimmung erforderlichen Umfangs abgefragt, verarbeitet, genutzt und weitergegeben. Die Zweckbestimmung wird definiert durch das zwischen den Parteien bestehende Vertragsverhältnis. SQUT versichert, dass sämtliche Daten vertraulich behandelt werden. An Dritte wird SQUT keine Daten weitergeben, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. SQUT ist berechtigt, auf ihren Websites und in anderen Medien die Auftraggeber/Partner unabhängig voneinander als Referenz aufzuführen. Der Auftraggeber/Partner genehmigt in diesem Zusammenhang, dass SQUT das Firmenlogo des Auftraggebers/Partners verwenden darf.
8. Haftung
Die Haftung der Parteien richtet sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen. Der Partner stellt SQUT von allen gegen sie gerichteten Ansprüchen der Auftraggeber frei, die auf einer fehlerhaften Leistungserbringung von Seiten des Partners beruhen. Der Auftraggeber/Partner haftet für alle Folgen und Nachteile, die SQUT und Dritten durch dessen missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienstleistungen von SQUT entstehen.
9. Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Ist der Vertragspartner Unternehmer, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, der Sitz von SQUT vereinbart.
10. Sonstige Bestimmungen
SQUT behält sich das Recht vor, Teile der Website oder auch das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
11. Gesprächsaufzeichnungen (voicefiling)
FÜR ANZEIGEN-AUFTRÄGE (print/online)
1. Anzeigenauftrag
Ein Anzeigenauftrag im Sinne dieser AGB ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2. Abruf von Anzeigen
Anzeigen sind innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Wird im Rahmen eines Abschlusses ein Abrufrecht für Einzelanzeigen vereinbart, so muss der Abruf innerhalb eines Jahres ab Veröffentlichung der ersten Anzeige erfolgen.
3. Anzeigenpreise und Provisionen
Die Anzeigenpreise richten sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste. Änderungen des Tarifs nach Vertragsschluss berechtigen den Verlag zur Anpassung des Preises, es sei denn, der Vertragspartner ist kein Kaufmann und zwischen Vertragsschluss und Veröffentlichung liegen weniger als vier Monate. Werbeagenturen und Werbemittlern ist es untersagt, vom Verlag gewährte Mittlerprovisionen ganz oder teilweise an ihre Auftraggeber weiterzugeben.
4. Nichterfüllung, höhere Gewalt
Wird ein Auftrag aus Gründen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, ist der Auftraggeber zur Zahlung des Differenzbetrags zwischen dem gewährten und dem tatsächlichen Nachlass verpflichtet. Bei höherer Gewalt (z. B. Krieg, Streik, Pandemie) besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung oder Schadenersatz.
5. Umrechnung von Text-Millimetern
Text-Millimeterzeilen werden entsprechend dem Preismaßstab in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
6. Platzierungswünsche
Aufträge mit Platzierungswünschen (bestimmte Ausgabe, Rubrik, Platz) müssen rechtzeitig eingereicht werden. Der Verlag informiert, falls eine Umsetzung nicht möglich ist. Rubrizierte Anzeigen erscheinen in der zugehörigen Rubrik ohne gesonderte Vereinbarung.
7. Kennzeichnung
Anzeigen, die redaktionell anmuten, können mit dem Hinweis „Anzeige“ gekennzeichnet werden. Textteil-Anzeigen grenzen an mindestens zwei Textseiten.
8. Ablehnung von Aufträgen
Der Verlag behält sich vor, Aufträge nach sachlich gerechtfertigten Kriterien abzulehnen, insbesondere bei rechtlichen Bedenken, unzumutbarem Inhalt oder technischer Undurchführbarkeit. Dies gilt auch für Aufträge aus Werbenetzwerken und Drittplattformen. Beilagenaufträge werden erst nach Vorlage eines Musters verbindlich angenommen.
9. Rechteeinräumung für bereitgestelltes Bild- und Textmaterial (z. B. Interviews, Beiträge)
Mit der Übermittlung von Texten, Bildern, Logos oder sonstigem Material (z. B. Interviews, Beiträgen) an die Redaktion – unabhängig davon, ob im Rahmen eines Anzeigenauftrags oder als Teil des SQUT-Werbenetzwerks – erklärt sich der Auftraggeber ausdrücklich mit folgender Rechteeinräumung einverstanden:
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Die Schottler & Simon GmbH erhält ein einfaches und ausschließliches, inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht gemäß § 31 Abs. 3 UrhG.
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Dies umfasst insbesondere das Recht zur Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) sowie zur Bearbeitung und Archivierung.
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Die Inhalte dürfen auf allen Kanälen der Schottler & Simon GmbH genutzt werden, u. a. in Print, Online (z. B. www.squt.de, www.call-center.ag, www.call-center-scout.de), in Social Media sowie in Newslettern.
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Der Auftraggeber versichert, dass sämtliche abgebildeten oder genannten Personen ihre Einwilligung zur Veröffentlichung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO erteilt haben. Für besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. ethnische Herkunft, Gesundheitsdaten) liegt eine ausdrückliche Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO vor. Die Verantwortung hierfür liegt beim Auftraggeber.
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Ein Löschanspruch gemäß Art. 17 DSGVO ist – vorbehaltlich gesetzlicher Vorschriften – ausgeschlossen, insbesondere bei Inhalten, die unter das Medienprivileg (Art. 85 DSGVO i. V. m. § 57 RStV) fallen.
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Eine nachträgliche Rücknahme oder Löschung übermittelter Inhalte nach Veröffentlichung ist ausgeschlossen.
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Der Auftraggeber stellt die Schottler & Simon GmbH auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund unzureichender Rechteübertragung oder Einwilligungen geltend gemacht werden.
10. Druckunterlagen / Verantwortung
Für die rechtzeitige Lieferung und einwandfreie Qualität der Druckunterlagen oder Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Verlag gewährleistet eine dem Titel entsprechende Druckqualität im Rahmen der technischen Möglichkeiten.
11. Ersatz, Haftung, Fristen
Bei fehlerhaftem Abdruck besteht Anspruch auf Minderung oder Ersatzanzeige. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Reklamationen sind innerhalb von 4 Wochen geltend zu machen.
12. Probeabzüge
Werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Rücksendung mit Korrekturen innerhalb der gesetzten Frist ist erforderlich.
13. Anzeigenhöhe
Sofern nicht anders vereinbart, wird die übliche Abdruckhöhe zugrunde gelegt.
14. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb der in der Preisliste genannten Frist zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem EZB-Basiszinssatz berechnet. Der Verlag kann Vorauszahlung verlangen.
15. Anzeigenbeleg
Ein Anzeigenbeleg wird auf Wunsch geliefert. Bei Nichtverfügbarkeit ersetzt eine Bescheinigung des Verlags den Beleg.
16. Zusatzkosten
Kosten für besondere Druckunterlagen, Grafiken oder Änderungswünsche trägt der Auftraggeber.
17. Auflagenminderung
Bei Abschlussverträgen kann eine Preisminderung verlangt werden, wenn die durchschnittliche Auflage um mehr als 20 % sinkt und der Verlag den Rücktritt nicht anbietet.
18. Ziffernanzeigen
Angebote auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Der Verlag kann Angebote prüfen und zurückweisen, ist aber nicht zur Weiterleitung geschäftlicher Angebote verpflichtet.
19. Rücksendung von Druckunterlagen
Nur auf Anforderung. Aufbewahrungspflicht endet drei Monate nach Auftragsende.
20. Rabattabrechnung
Rabattgutschriften und Nachbelastungen erfolgen am Ende des Insertionsjahres.
21. Platzierungsbestätigung
Platzierungswünsche werden nur unter Vorbehalt bestätigt. Änderungen aus technischen Gründen berechtigen nicht zu Schadenersatz.
22. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Verlags, soweit gesetzlich zulässig.